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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom
Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir
nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben
vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch
schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme
unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und
seiner Bedingungen zustande.
3. Unsere Angebote, Exposés, Vermittlungstätigkeit etc.
sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und
vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere
Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der
ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der
Dritte das Geschäft abschließt; ohne mit uns einen Maklervertrag
vereinbart zu haben; weitere Schadensersatzansprüche
unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil
provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt,
dass statt des ursprünglichen beabsichtigten Geschäftes ein
anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt,
Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern die Unterlagen über
die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes)
beschafft haben, statt freihändiger Kauf), sofern der
wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot
abweicht.
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6. Die Provision ist verdient und fällig bei
Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines
gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem
maklerseits unterbreiteten Angebots steht. Erwerbs- bzw.
Nutzungsbedingungen sind vom Kunden dem Makler mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der
Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare
Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt
bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. bis
spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres
Angebotes mitzuteilen. Erfolgt dieses nicht, gilt die
Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet,
wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem
Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision die in den
jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge (vgl. Ziff.1) zu
zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz
des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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